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Künstlerhaus Lauenburg vergibt Arbeitsstipendium

Das Künstlerhaus Lauenburg vergibt in diesem Jahr ein viermonatiges Arbeitsstipendium an eine Bildende Künstlerin beziehungsweise einen Künstler mit Kind im Alter zwischen 0 und 15 Jahren. Eine Residenzpflicht gibt es nicht. Bewerbungen nimmt die Einrichtung bis zum 15. Mai entgegen.

Hintergrund ist, dass im Künstlerhaus 2021 Baumaßnahmen anstehen. Das Gebäude wird modernisiert und eine Stadtgalerie angegliedert. Ein reguläres Stipendienprogramm mit der Vergabe von Aufenthaltsstipendien ist aufgrund dessen nicht möglich. 

Stattdessen hat die Einrichtung nun das Arbeitsstipendium ausgeschrieben. Projektzeitraum ist der 1.Juli bis 31.Oktober 2021. Bewerbungen von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die an der Schnittstelle zu Komposition und Literatur arbeiten, sind explizit erwünscht. Zudem spricht das Künstlerhaus eine Einladung für ein Künstler-Stipendium aus, das an eine Person geht, die sich in ihrer künstlerischen Arbeit mit Lauenburg auseinandersetzt. 

Alle weiteren Infos gibt es unter www.kuenstlerhaus-lauenburg.de. Bewerbungen werden ausschließlich online entgegengenommen.

Die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist Premiumpartner der Stiftung Herzogtum Lauenburg.