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Nördlich der A24

Domprobstei geht an den Kreis

Wem gehört die Ratzeburger Domprobstei? Der Landtag hat diese Frage einstimmig zugunsten des Kreises beantwortet, der das Gebäude seit 1973 als Kreismuseum und Veranstaltungszentrum nutzt. Die bisher geltenden Regelungen zwischen Land, Kirche und Kreis aus den Jahren 1969 und 1971, die für Unklarheit gesorgt hatten, wurden für ungültig erklärt. Die Neuregelung umfasst im Wesentlichen die folgenden Punkte: Der Kreis erhält unentgeltlich Eigentum an der Domprobstei, wobei der Kreis dadurch auflaufende Kosten etwa für einen Notar übernimmt. Die Kirche kann den Rokokosaal der Domprobstei unentgeltlich nutzen, sofern dieser zur Verfügung steht. Sollte die kulturelle Nutzung der Domprobstei durch den Kreis jemals enden, erhält die Kirche ein Nutzungsrecht zur ortsüblichen Miete. Falls der Kreis die Domprobstei einmal verkaufen möchte, erhält die Kirche ein Ankaufsrecht zum Verkehrswert.

Quelle: plenum-online (landtag.ltsh.de)