Zahlreiche Naturschutzverstöße erfordern besucherlenkende Maßnahmen
Geesthacht – Die Elbinsel nahe Geesthacht, die erst kürzlich überregional Bekanntheit als Eisbergbeobachtungsposten erlangte, ist Teil des Schutzgebietes (FFH-Gebiet) „Besenhorster Sandberge und Elbinsel“ und ist weit überwiegend gesetzlich geschütztes Biotop. Die Naturschutzflächen der Elbinsel sind als Weichholz-Auenwald, Rohrglanzgras-Röhricht, sonstiges Gebüsch und als Schilf-, Rohrkolben-, Teichsimsen-Röhricht kartiert und bieten geschützten Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. Das Betreten der Elbinsel ist Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich gestattet, sofern dafür die ausgewiesenen Wege benutzt werden. In den vergangenen Jahren musste bei Kontrollen jedoch immer häufiger festgestellt werden, dass die ausführliche Beschilderung vor Ort nicht ausreicht um Spaziergängerinnen und Spaziergänger über die geltenden Regeln zu informieren. Offenkundig wird dies an den entstandenen Trampelfpaden, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Biotope führen. Um Besucherinnen und Besucher besser im Einklang mit den bestehenden Regeln im Naturschutzgebiet lenken zu können, wird ab Mittwoch, 25.Februar ein Zaun entlang des südlichen Wanderweges von der Bundesstraße 404 etwa 900 Meter flussabwärts in Abstimmung zwischen Stadt und Kreis errichtet. Die Maßnahme soll vor dem kalendarischen Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. März abgeschlossen sein, um die diesjährige Brut der im Röhricht nistenden Vogelarten vor Störungen zu schützen und seltene Pflanzenarten, wie den Schierlings-Wasserfenchel, vor dem Zertreten zu bewahren. Der Weg zum Strand wird durch das Abschneiden der bisherigen Abkürzungen weiter, bleibt aber erhalten.
Foto: Kreis Herzogtum Lauenburg
