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Südlich der A24

Stadtführung „Leben und Arbeiten“

Lauenburg/Elbe, Am 01.05. bietet die Tourist-Information Lauenburg/Elbe um 14:30 Uhr eine Stadtführung zum Thema „Arbeiten“ an.

Zum Tag der Arbeit am 01. Mai bewegt sich diese Stadtführung auf den Spuren der Menschen, die seit jeher in Lauenburg leben und arbeiten. Um 14:30 Uhr beginnt, die etwa 90-minütige Führung am Schlossturm. Erwachsene zahlen 7,50 Euro, Kinder zwischen 6 und 16 Jahren 4,50 Euro. Interessierte sollten sich bis 29.04. um 18 Uhr in der Tourist-Information unter 0 41 53/5 90 92 20 oder touristik@lauenburg-elbe.de anmelden.

Geführter Rundgang durch Lauenburgs malerische Altstadt direkt an der Elbe. Spannend vermittelt der Stadtführer wie vielfältig sich die Ansprüche der Arbeitswelt im Laufe der Jahrhunderte gewandelt hat. Wie der technische Fortschritt schon immer direkt auf das Leben aller Menschen Einfluss hatte und auch das Stadtbild verändert hat. Privilegien, Machtstrukturen und der unberechenbare Fluss prägten die Entwicklung der Schifferstadt am Strom bis heute – eine Reise durch die Zeit!

Alle Termine sind auch im gedruckten Veranstaltungskalender oder im Internet unter www.lauenburg-tourismus.de zu finden.

Die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist Premiumpartner der Stiftung Herzogtum Lauenburg.

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Aktuelles Nördlich der A24

Frühjahrsausstellung „Worldscapes“ mit Arbeiten von Claudia Bormann in Mölln

Mölln – In der Frühjahrsausstellung der Stiftung Herzogtum Lauenburg zeigt Claudia Bormann (Ratzeburg) überwiegend neuere Arbeiten mit dem Schwerpunkt auf großformatiger Malerei. Auch die aktuellen Ergebnisse eines Arbeitsaufenthaltes in Palermo, den die Künstlerin erst kürzlich beendet hat, sind in der Ausstellung zu sehen.

Die Vernissage findet am Sonntag, 24. April um 11.30 Uhr im Stadthauptmannshof statt (Hauptstr. 150, 23879 Mölln). Die syrische Journalistin und Autorin Raifeh Mansour Al Masri (Damaskus/Rostock) führt zur Einführung ein Gespräch mit der Künstlerin. Für die musikalische Umrahmung sorgt der Dotara-Spieler Sandip Samaddar (Kalkutta), der digital dazugeschaltet wird. Die Ausstellung läuft bis einschließlich 15. Mai und ist samstags und sonntags von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Es gelten die aktuellen Corona-Bestimmungen.

Pointiert beschreibt Elke Schweigart (BBK-SH) in ihrer Laudatio zur Verleihung des Kulturpreises der Stiftung 2020 die Arbeiten der Malerin: „Die großformatigen Malereien fesseln den Betrachter auf unterschiedlichen Ebenen. Beim Anblick der Bilder erlebt man zunächst das Moment der Wiedererkennung einer landschaftlichen Situation. Betrachtet man das Bild weiter oder tritt näher an es heran, scheint eine weitere Lesart auf: Man vergisst Abbildhaftigkeit, Illusion und Tiefenraum und findet sich in einem ungegenständlichen Bild wieder. Große, mutige Pinselstriche, kontrastierende Farbsetzungen, Verläufe und Verwischungen treten dem Betrachter als reine Malerei vor Augen. Diese simultane Erfahrung in der Wahrnehmung begründet wohl den anhaltenden Erfolg, den Claudia Bormanns Kunst genießt. Ihre große, technische Perfektion ist die Voraussetzung für das Schaffen dieser wirkmächtigen Bildsprache.“

Es ist auch möglich, die Ausstellung nach Vereinbarung mit der Künstlerin zu besuchen. Kontakt: 0172-8444146 oder mail@claudia-bormann.de

Weitere Informationen unter www.claudia-bormann.de Kontakt Stiftung Herzogtum Lauenburg: info@stiftung-herzogtum.de oder Tel. 04542-87000

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Südlich der A24

Erlebnisführung: Rundgang mit General Tilly´s Leibwächter

Lauenburg, 12.04.2022: Am 23.04.2022 bietet die Tourist-Information Lauenburg/Elbe um 14:30 Uhr einen besonderen Rundgang durch Lauenburgs Geschichte im 30-jährigen Krieg an.


Die Führung beginnt am Schlossturm (Amtsplatz 6, Lauenburg) und dauert etwa 1,5 Stunden. Teilnehmer zahlen 7,50 Euro und sollten sich bis zum 21. April 2022 um 18:00 Uhr in der Tourist-Information unter
0 41 53/5 90 92 20 oder unter touristik@lauenburg-elbe.de anmelden.


Geschichten aus dem Dreißigjährigen Krieg.

Wollten Sie schon immer mal Wissen, zu was eigentlich eine Hellebarde gut ist oder warum modernes Sportfechten fast nichts mit dem historischen Original gemein hat? Hätten Sie gerne mal gewusst, was es bedeutet hat als einfacher Zivilist in Zeiten eines drei Jahrzehnte andauernden Konfliktes zu leben? Oder was eigentlich dem Lauenburger Schloss widerfahren ist? Dann begeben Sie sich auf den abenteuerlichen Rundgang mit dem Leibwächter des berühmt/berüchtigten General Tilly! Erfahren Sie, welchen Bedrohungen das kleine Städtchen an der Elbe damals ausgesetzt gewesen ist und welche Rolle die Lauenburgischen Herzöge seinerzeit dabei gespielt haben. Lassen Sie sich entführen in die Zeit um die Mitte des 17. Jahrhunderts. – Aber seid gewarnt Bürger: Der Rundgang ist nichts für allzu zart besaitete Gemüter! Doch keine Sorge, Liebhaber der leichten Unterhaltung kommen hier ebenfalls auf ihre Kosten. Die eine oder andere Anekdote zum Schmunzeln ist selbstverständlich auch dabei.

Also frisch ans Werk und los geht´s! Der Leibwächter des General Tilly freut sich schon darauf Ihnen aus seiner Zeit zu berichten.

Die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist Premiumpartner der Stiftung Herzogtum Lauenburg.

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Nördlich der A24

Acoustic Guitar Only

Am Sa., 23. April 2022 um 19.30 Uhr heißt der Folkclub Mölln e.V. die beiden Vollblut-Gitarristen Michael Jessen und Michael Ziethen zu einem Konzert der Extra-Klasse herzlich willkommen.

Lieder zum Träumen, zum Swingen, zum Zuhören oder nur zum Wohlfühlen: Ob diese mehr von der Weltmusik, der Klassik, dem Jazz, dem Blues oder dem Flamenco inspiriert sind – sie sind immer melodiös, leise, abwechslungsreich, unverwechselbar und mit Liebe gespielt.

Michael Jessen ist Profimusiker durch und durch und in den verschiedensten Stilen zu Hause. Dabei ist er stark von der Rockmusik geprägt. Akustisch hat er einen herrlichen Ton und bringt immer überraschende Sounds und Harmonien in die Songs ein. Michael Ziethen spielt Gitarre aus Freude am Instrument, so oft es geht. Das Stückeschreiben kommt dabei fast von allein.

Bereits vor 40 Jahren standen die beiden als instrumentales Duo auf der Bühne. „Unplugged“ war da noch gar nicht erfunden. Bei diesem Auftritt präsentieren sie ihre selbstgeschriebenen Hits.

Der Folkclub freut sich, diese großartigen Vollblut-Gitarristen begrüßen zu können und wünscht allen Konzertbesuchern ein überraschendes und einmaliges Konzertvergnügen!

Eintritt: 12,- €   Folkclub-Mitglieder  frei

Reservierung: info@folkclubmoelln.de  oder  04542-822742

Ausreichend Parkplätze direkt vor der Tür sind vorhanden. Der gesamte Robert-Koch-Park ist barrierefrei.

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Aktuelles Nördlich der A24

DER TITULUS CRUCIS 

Die geschichtliche und juristische Bedeutung der Kreuzesinschrift
von Lothar Obst, Mölln

In jeder christlichen Kirche finden wir ein Kreuz. Häufig lesen wir dabei auf einer Tafel die Inschrift I.N.R.I., angebracht über dem Kopf Jesu. Was bedeutet diese Abkürzung und vor allem welche geschichtliche und juristische Bedeutung hat sie im Zusammenhang mit seiner Kreuzigung, die wir am Karfreitag begehen. Jesus von Nazareth wurde von dem römischen Präfekten Pontius Pilatus, der für Judäa zuständig war und dem Statthalter von Syrien in Antiochia unterstand, nach römischem Recht – und nicht nach jüdischem Recht – verurteilt. Und dieses römische Recht kannte schon vor 2000 Jahren für jeden Prozess genau festgelegte Verfahrensgrundsätze, die wir in der Passionsgeschichte der vier Evangelisten historisch absolut korrekt widergegeben finden und die auch Eingang in unser Strafrecht gefunden haben.

Titulus

Nach dem von Kaiser Augustus erlassenen Majestätsgesetz (lex Julia de maistate) war es im Römischen Reich verboten, ohne Genehmigung des Kaisers einen Königstitel zu führen. Daher waren auch die Söhne Herodes des Großen, nämlich Herodes Antipas, Archelaos und Philippus lediglich Landesfürsten, nicht aber Könige bzw. Teil-Könige. Nach der Verbannung des Archelaos legte die römische Statthalterschaft in Judäa, Samaria und Idumäa auf die Einhaltung des Augustaeischen Gesetzes besonderen Wert. Verstöße dagegen galten als Aufruhr, Angriff auf den Kaiser (Hochverrat) und wurden unter Kaiser Tiberius mit dem Tode durch Kreuzigung bestraft. Die Kreuzigung war die Hinrichtungsart für Aufrührer. Mehrfache Beispiele dafür sind uns auch in der zeitgenössischen römischen Geschichtsschreibung bei Sueton und Cassius Dio bekannt. Beide Historiker berichten, dass im Kreuztitel die Straftat des Hochverrates als Schuldgrund für die Hinrichtung benannt wird. So hängt man den Gekreuzigten eine Tafel um, auf der dieser Schuldgrund genau beschrieben wird. Die öffentliche Bekanntmachung des Schuldgrundes für die Kreuzigung ist ein solcher verpflichtender Verfahrensgrundsatz im römischen Strafrechts. Deshalb werden auch heute noch die Urteile in Strafprozessen öffentlich verlesen.

Daher kann man dem in allen vier kanonischen Evangelien beschriebenen Titulus (Iesus Nazarenus Rex Iudaeorum, INRI, = Jesus von Nazareth, der König der Juden) eindeutige Historizität zubilligen (vgl. Mt 27, 37; Mk 15, 26; Lk 23, 38 und Joh 19, 19 – 22). Matthäus und Markus erwähnen sogar explizit den Inhalt dieser Bestimmung des römischen Strafrechts. Matthäus, von Beruf Zöllner, damit des Schreibens, Lesens und Rechnens mächtig und durchweg vertraut mit den römischen Gesetzen, schreibt „… und oben zu seinen Häupten setzten sie die Ursache seines Todes …“ (Mt 27, 37). Markus wird noch deutlicher: „Und es war oben über ihm geschrieben, was man ihm schuld gab, nämlich: Der König der Juden“ (Mk 15, 26).

Der Titulus crucis ist also juristisch zu verstehen und leitet sich aus dem römischen Recht ab. Dies zeigt wiederum, wie detailgetreu die Kanonischen Evangelien auch historische Fakten berichten und in welchem Umfang ihnen daher auch eine hohe Glaubwürdigkeit zukommt.

Die Jesus vor Pilatus als ein „Feind des Kaisers“ denunzierenden Sadduzäer und Schriftgelehrten wussten als Angehörige der Tempelaristokratie sehr wohl um die römischen Gesetze, insbesondere von der Androhung der Todesstrafe bei Aufruhr und Hochverrat gegen den Kaiser. Dagegen war der  Messiasanspruch auch unter jüdischen Gesichtspunkten nicht todeswürdig. Gleichwohl war nach jüdischer Vorstellung der erwartete Messias aber ein endzeitlicher König, ein „neuer König David“, nicht jedoch religiös ein „Sohn Gottes“ (Joh 10,33). Pontius Pilatus, der aus seiner römischen Vorstellungswelt heraus mit den religiösen Diskussionen und Differenzen zwischen Sadduzäern, Pharisäern und Essenern nichts anfangen konnte, hätte Jesus also auch nicht mit einer religiösen Begründung zum Tode verurteilen können. Für ihn als Römer galten das römische Recht, die Treue zum Kaiser und damit die Staatsraison.

Plausibel erscheint diese Abfolge insbesondere unter Berücksichtigung der vorangegangenen Tempelreinigung, die uns am Palmsonntag begegnet (s. Mt 21, 12; Mk 11, 15; Lk 19, 45 – 48 und Joh 2, 13 – 16). Sie ist der letzte Anlass – wenn auch nicht die eigentliche Ursache (Joh 19,7) – der Anklage Jesu durch die jüdische Priesteraristokratie. Denn damit wurde ihre unmittelbare wirtschaftliche Basis aus dem Tempeldienst angegriffen, nämlich der Zwangsumtausch der römischen Umlaufmünzen in die tyrische Doppeldrachme mit erhöhtem Silbergehalt, der Kauf der Opfertiere nur gegen diese Tempelwährung, vertragliche Absicherung mit Zuchtbetrieben für die Belieferung des Tempels mit kultisch reinen Tieren usw. Die jüdische Aristokratie war eng mit dem Tempelkult verbunden, und zwar sowohl ideell als auch materiell. Es handelte sich um einen strukturell kommerzialisierten Tempeldienst, an dem gerade die Sadduzäer (als erklärte Gegner Jesu) verdienten, und die sich jetzt von Jesus angegriffen und provoziert fühlten. So griffen sie zur Denunziation Jesu vor dem römischen Präfekten und klagten ihn an, ein „Feind des Kaisers“ zu sein,  ein irdischer König also in Konkurrenz zum römischen Kaiser.

Der Vorwurf des Aufruhrs und des Hochverrates war damit in der Welt – und Pilatus, dem zum Passahfest mit seinen zahlreichen Pilgern in der überfüllten Stadt Jerusalem nichts wichtiger war als Ruhe und Ordnung, griff ihn auf und sprach das Todesurteil, begründet mit dem Verstoß gegen römisches Recht: „Der König der Juden“. Der jüdische Hohepriester bzw. der Sanhedrin besaßen für diesen Fall überhaupt keine Blutgerichtsbarkeit, hätten Jesus also rechtlich gar nicht zum Tode verurteilen können. Die historische Bibelforschung geht übereinstimmend davon aus, dass Jesus von Nazareth am 14. Nissan 33 oder noch wahrscheinlicher am 15. Nissan 30 nachmittags gegen 15 Uhr (= 9. Stunde) am Kreuz von Golgatha nördlich vor den Toren von Jerusalem am Kreuz verstarb.

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Nördlich der A24

Osterkonzert des Ratzeburger Domchores

Der Ratzeburger Domchor lädt am Ostermontag, 18. April 2022 um 16:30 Uhr zu seinem Osterkonzert im Ratzeburger Dom ein. Als Hauptwerk erklingt die „Missa brevis B-Dur“ KV für Soli, Chor und Orchester von Wolfgang Amadeus Mozart. Diese sechsteilige Messe ist mit zwei Instrumetalsonaten Mozarts verwoben. Das abwechslungsreiche Osterkonzert wird durch die doppelchörige Komposition „Halt, was du hast“ von Johann Michael Bach eröffnet, in welcher der zweite Chor den Choral „Jesu, meine Freude“ singt. Im Mittelteil steht die Kantate für das Osterfest „Christ lag in Todesbanden“ BWV 4 von Johann Sebastian Bach.

Nachdem in der Vergangenheit der Domchor zumeist ein großes Passionswerk am Karfreitag zur Aufführung brachte, legt er in diesem Jahr mit einem österlichen Thema sehr bewusst einen neuen Akzent.

Die Leitung des Nachmittagskonzerts liegt in den Händen von Domkantor Christian Skobowsky, dem neben einem bewährten Solistenquartett mit Hanna Zumsande (Sopran), Marian Dijkhuizen (Alt), Tim Karweick (Tenor) und Dávid Csizmár der Domchor und ambitionierte Barockinstrumentalisten der Ratzeburger Dom-Music zur Seite stehen.

An der Tageskasse werden ab 15:45 Uhr Karten zu 20 Euro angeboten (Seitenschiff bei Bedarf 12 Euro). Im Dom ist eine Maske zu tragen.

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Aus der Stiftung

Kunst.Kultur.Orte am 10. und 11. September 2022 – Ausschreibung

Das erfolgreiche Format des Stabsbereiches Kultur des Kreises Stormarn „Kunst Orte“ geht in eine neue Runde. 

In diesem Jahr gehen die „Kunst Orte“ auf Reisen. Zusammen mit der Stiftung Herzogtum Lauenburg ist der Stabsbereich Kultur Kulturknotenpunkt für die Region. Gerne würden wir die „Kunst Orte“ daher auf beide Kreise ausweiten und ein kreisübergreifendes Format ins Leben rufen. Das bietet die Möglichkeit, sich mit Künstler:innen aus der Region auszutauschen und Kooperationsprojekte zu initiieren.

Wir ermuntern daher alle Künstler:innen der Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn auch kreisübergreifend zu denken und vielleicht den einen oder anderen besonderen Ort mit Kunst zu beleben.

Hier geht es zur Ausschreibung. Einsendeschluss ist der 30. April 2022.

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Südlich der A24

Livemusik-Konzert am 16. April im SmuX mit „In Case of Blues“

Am Samstag, den 16. April, begrüßt das SmuX die Band „In Case of Blues“ mit der Sängerin Cecilia Martinés auf der Bühne im Innenraum des SmuX.
In der Latino-Community hat sich „die Shakira aus Altona“ bereits einen Namen gemacht. Nach dem zweiten Lockdown traf die Sängerin Cecilia Martinés dann auf die eingespielte Blues-Combo „In Case of Blues„: Die Chemie passte sofort! Seither haben sie gemeinsam bereits den Downtown Blues Club und den Cotton Club zum Beben gebracht.
Mit fetzigen Gitarrenriffs, coolen Klavierimprovisationen und einer Rhythmusgruppe, die auf den Punkt spielt, begeistern sie ihre Fans. Cecilia ́s Temperament sprüht Funken auf der Bühne, ihre warme, volle Stimme geht direkt ins Herz. Nach jedem Auftritt der Power-Latina tobt der Saal. Mit einem Repertoire aus straighten Blues und ein paar Songs des rhythmisch knackigen Latin Blues begeistern sie ihr Publikum.

WICHTIG: Es werden nur nachweislich geimpfte und genesene Gäste eingelassen, die zusätzlich eine tagesaktuelle Bestätigung über einen negativen Corona-Test mitbringen müssen. Außerdem muss der Personalausweis zum Abgleich vorgezeigt werden.
Der Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass kein Maskenzwang besteht und dass getanzt werden darf.

Das Konzert beginnt um 19.30 Uhr, der Einlass ab 18 Uhr.
Bei allen Veranstaltungen gibt es etwas zu essen.

Zusätzlich zu den Einlassbeschränkungen laufen im SmuX durchgehend erstklassige Luftfilter-Anlagen, sodass Aerosolwolken keine Chance haben. 
Der Eintritt ist immer frei, Spenden in den Hut für die Künstler sind herzlich willkommen.

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Stadtführung „zum Vollmond“

Lauenburg, 07.04.2022: Am 16.04. bietet die Tourist-Information Lauenburg/Elbe um 19:00 Uhr eine ganz besondere Vollmond Führung durch Lauenburg/Elbe an.

Die Führung beginnt am Schlossturm, Amtsplatz und dauert etwa 90 Minuten. Erwachsene zahlen 7,50 Euro, Kinder zwischen 6 und 16 Jahren 4,50 Euro. Interessierte sollten sich bis zum 14.04. um 18 Uhr in der Tourist-Information unter 0 41 53/5 90 92 20 oder per E-Mail an touristik@lauenburg-elbe.de anmelden.

Welch magische Nacht – ist eine Vollmond Nacht. Die Stadtführerin nimmt Sie mit auf eine ganz besondere Reise durch die Zeit.

Auf dieser Stadtführung gibt es spannende Fakten, Wissenswertes und Amüsantes rund um den Erdtrabanten. Mondkrater die nach dem in Lauenburg geborenen Astronomen Carl Ludwig Harding benannt sind und Legenden nach der ein Lauenburger vor Urzeiten auf den Mond gebannt worden sein soll. Und warum die Marienfigur auf dem Leuchter der Maria-Magdalenen-Kirche auf einer Mondsichel steht. Diese besondere Stadtführung begibt sich auf die Suche nach dem Mond und anderen Himmelskörpern auf einem Rundgang durch die malerische Altstadt von Lauenburg/Elbe.

Alle Termine sind auch im Online Veranstaltungskalender unter www.lauenburg-tourismus.de zu finden.

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Südlich der A24

Frühjahrskonzert des LandesJugendOrchesters Schleswig-Holstein

Wotersen – Das LandesJugendOrchester (LJO) Schleswig-Holstein ist am Sonntag, 17. April um 19.00 Uhr in Kooperation mit der Stiftung Herzogtum Lauenburg wieder zu Gast in der Reithalle von Schloss Wotersen. Der Eintritt ist frei (Spenden erbeten). Es gelten die aktuellen Corona-Bestimmungen.

Erklingen wird das ausgefallene Programm vom Frühjahr 2020, in dem die Violine das Instrument des Jahres war, und diese wird im Mittelpunkt des Programms stehen. Denn mit dem wunderbaren Violinkonzert e-moll op. 64 von Felix Mendelssohn Bartholdy erklingt ein Klassiker des Repertoires, das jede Solistin und jeder Solist gerne spielt. Den Part wird mit Sören Bindemann ein waschechter Schleswig-Holsteiner und früherer Konzertmeister des LJO übernehmen. Die Leitung hat der Dirigent Christian Voß, der in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem LJO gearbeitet hat.

Zu Beginn steht die festliche Ouvertüre zur Oper „Tannhäuser“ von Richard Wagner, in der er sich dem mittelalterlichen Thema des Sängerkrieges auf der Wartburg angenommen hat.

In der zweiten Konzerthälfte bringen die jungen Musikerinnen und Musiker dann die Symphonie Nr. 2 D-Dur op. 43 vom finnischen Nationalkomponisten Jean Sibelius zu Gehör, die ihre ungebrochene Popularität nicht zuletzt dem strahlenden und überwältigenden Finale verdankt.

Erleben Sie die Ergebnisse dieser 76. Arbeitsphase des LJO und lassen Sie sich von der Begeisterung und dem Elan der begabten jungen Musikerinnen und Musiker anstecken.

Im LJO Schleswig-Holstein treffen sich zweimal jährlich die besten Nachwuchsinstrumentalisten des Landes zu mehrtägigen Arbeitsphasen. Die jungen Musiker sammeln dort unter nahezu professionellen Bedingungen Orchestererfahrung und lernen große Orchesterliteratur kennen.

Träger des Orchesters ist der Landesmusikrat Schleswig-Holstein e.V. (www.landesmusikrat-sh.de).

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